Zur Ausbildung und Zertifizierung

 

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Regularien für den Erhalt des DAIS-Zertifikats

Regularien zum Erwerb und Erhalt des DAIS-Zertifikats                                                        Stand 08/2025

1. Zertifikatserwerb

1.1 Das Zertifikat Stillbegleiterin DAIS bzw. Stillbegleiter DAIS wird ausgestellt, wenn

    1. ein kompletter Kursblock der Ausbildung zum/zur Stillbegleiter/-in DAIS besucht wurde,
    2. alle Aufgaben bearbeitet wurden,
    3. die Prüfung am Ende dieses Kursblocks bestanden wurde und
    4. sämtliche offenen Rechnungen von der/dem Teilnehmer/-in bezahlt wurden und
    5. die Kenntnisnahme der Verbindlichen Regeln für die DAIS-Stillbegleitung unterzeichnet wurde.

1.1.1. Das Datum der bestandenen Prüfung ist das Erwerbsdatum.

1.1.2 Mit Erwerb des Zertifikats darf man sich in die Liste der DAIS-Stillbegleiter/-innen mit gültigem Zertifikat des DAIS eintragen lassen.

1.2 Die Prüfung am Ende des Kursblocks ist bestanden, wenn ein in unserem Ermessen ausreichender Anteil der Prüfungsaufgaben korrekt beantwortet wurde.

1.3 Bei Nichtbestehen gibt es die Möglichkeit, die Prüfung an einem gesonderten Termin zu wiederholen. Die Gebühr für die Wiederholung einer Prüfung beträgt brutto 300 €. Wird die Prüfung erneut nicht bestanden, muss der ganze Kurs wiederholt werden.

2. Zertifikatsnennung

Das Zertifikat muss in der Öffentlichkeit - in analogen wie in digitalen Medien - in der korrekten Form Stillbegleiterin DAIS bzw. Stillbegleiter DAIS geführt werden.

3. Zertifikatserhalt 

3.1 Das Zertifikat ist ab dem Termin der bestandenen Prüfung zunächst für zwei Jahre gültig.
      Das Datum, an dem das Zertifikat seine Gültigkeit verliert, nennen wir Ablaufdatum.
      Für das zum ersten Mal ausgestellte Zertifikat gilt also: Erwerbsdatum + 2 Jahre = Ablaufdatum.

3.2 Um die Gültigkeit des Zertifikats zu verlängern, müssen geeignete Fortbildungen besucht und dieser
      Besuch dem DAIS nachgewiesen werden.

3.3 Die Gültigkeit des Zertifikats verlängert sich um zwei weitere Jahre, wenn innerhalb von zwei Jahren vor
      dem Ablaufdatum geeignete Fortbildungen im Umfang von insgesamt 12 Unterrichtsstunden à 45 min
      absolviert wurden.

3.3.1 Die anzuerkennenden Fortbildungen müssen folgende Kriterien erfüllen:
     a. Die Fortbildungen des DAIS werden mit der angegebenen Anzahl an Unterrichtsstunden zur
         Rezertifizierung anerkannt. Diese sind in der Kursbeschreibung aufgeführt.
    b. Veranstaltungen anderer Organisationen können anerkannt werden, wenn
        i) sie ein für das Stillen bzw. die Stillbegleitung relevantes Thema behandeln,
        ii) der/die Referent/-in eine geeigenete Qualifikation besitzt und
        iii) sie in keiner geschäftlichen oder sonstigen recthlichen Verbindung mit Firmen stehen, die
             Muttermilchersatzprodukte, Flaschen und Sauger oder Milchpumpen herstellen oder vertreiben
             (s. WHO-Kodex und IBFAN-Finanzierungsgrundsätze).
             Sind für eine Veranstaltung L-CERPS ausgewiesen, werden diese entsprechend als
             Fortbildungsstunden anerkannt und umgerechnet (1L-CERP = 1 Zeitsunde)

3.3.2 Die Themen der nachgewiesenen Fortbildungen müssen wechseln.

3.3.3 Für die ergänzenden Themen (Beikost, Formula, Flasche-Füttern, zum Zungenband, Abstillen,
         Bindung, EEH) werden pauschal 2 UStd je Rezertifizierungszeitraum anerkannt.

3.3.4 Mindestens 6 der notwendigen 12 UStd müssen Stillfortbildungen sein.

3.4 Für die Rezertifizierung fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € an.
      Die Verlängerung wird mit einem Rezertifizierungsnachweis bestätigt.

4. Ablauf des Zertifikats

Werden keine Fortbildungen wie unter 3. beschrieben absolviert, so verliert das Zertifikat mit Ablauf des Ablaufdatums seine Gültigkeit. Damit wird der Name aus der Liste der DAIS-Stillbegleiter/-innen mit gültigem Zertifikat gestrichen.

5. Gültigkeit der Regularien

Diese Regularien werden bei Bedarf angepasst. Die jeweils gültige Fassung steht auf der DAIS-Webseite.

 

Verbindliche Regeln für die DAIS-Stillbegleitung

... zum Umgang mit Eltern

StillbegleiterInnen DAIS geben evidenzbasierte Informationen weiter. Sofern sie einen medizinischen Grundberuf haben, können sie in dessen Rahmen auch körperliche Untersuchungen und Therapien durchführen; ansonsten tun sie das nicht.
Die DAIS-Ausbildung vermittelt einen hands-off-Ansatz; sie berechtigt nicht dazu, Mütter und Kinder anzufassen oder gar den Babys in den Mund zu fassen.
Jegliche Entscheidung wird rechtlich und faktisch von den Müttern/Eltern getroffen.
Die Mütter/Eltern werden unterstützt und ermutigt, ihren eigenen Weg zu finden.
Wenn eine Verständigung mit Müttern/Eltern aus sprachlichen, kulturellen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, werden die Mütter/Eltern dabei unterstützt, andere AnsprechpartnerInnen zu finden.
Dies gilt auch, wenn die fachlichen Grenzen der DAIS-Stillbegleitung erreicht werden.
Zu erkennen, wo ich abgeben muss, ist ein Zeichen von Kompetenz.

... zum Umgang mit Fachpersonen

Das DAIS unterstützt aktiv die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen unter Würdigung und Beachtung deren jeweiliger Kompetenzen und Zuständigkeiten.
Jegliche Diskreditierung anderer Fachpersonen unterbleibt, insbesondere in den social media.
Meinungsverschiedenheiten werden respektvoll geäußert und diskutiert.

... zu den beruflichen Grenzen der DAIS-Stillbegleitung

Die DAIS-Ausbildung ermächtigt nicht zu neuen Hoheitsbefugnissen. Die Erlaubnis für Therapien und Verordnungen ist gesetzlich und in Berufsordnungen festgelegt.
Wird das erworbene Wissen innerhalb eines Berufes eingesetzt, gelten die Grenzen dieser Berufsordnung. Mit dem Erwerb weiterer Qualifikationen (z.B. IBCLC) gelten die dortigen Grenzen.
Die DAIS-Ausbildung vermittelt grundlegendes Fachwissen rund ums Stillen. Wir erwarten von unseren Absolventinnen, dass sie sich regelmäßig fortbilden, um ihren Horizont zu erweitern und um auf aktuellem Wissensstand zu bleiben.
Wird im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit „Stillbegleitung/-beratung“ als eigenes Tätigkeitsfeld benannt, sollte dies bei der Berufshaftpflicht mit angegeben werden.

... zu Interessenkonflikten

StillbegleiterInnen DAIS sind primär dem Wohlergehen von Mutter und Kind verpflichtet. Ein Interessenkonflikt im Sinne dieses Absatzes besteht, wenn sie gleichzeitig widerstreitende Interessen vertreten. Die Annahme von Honoraren oder Gehältern sowie von „Geschenken“, vergünstigten Fortbildungen oder etc. von WHO-Kodex relevanten Firmen erzeugt einen solchen Interessenkonflikt. Er steht einer am Interesse von Mutter und Kind orientierten Begleitung/Beratung im Weg und ist zu vermeiden. Auch die Interessen von Herstellern von Stillhilfsmitteln können im Widerstreit mit den Interessen von Mutter und Kind stehen.
Für die Verlängerung der Gültigkeit des DAIS-Zertifikates werden keine Fortbildungen von WHO-Kodex relevanten Firmen, Stillhilfsmittelfirmen oder deren Instituten und DozentInnen anerkannt.

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns (DAIS gUG Geschäftsstelle, Jasminweg 4, 53757 Sankt Augustin, Tel.: 02241 931675, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dazu das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigere Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag umgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus und senden es zurück.)

An: DAIS gUG Geschäftsstelle, Jasminweg 4, 53757 Sankt Augustin, Tel.: 02241 931675, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme an folgendem Ausbildungskurs / folgender Fortbildungsveranstaltung (*):  ___________________________________

  • Bestätigung der Anmeldung am: ________________________________________
  • Name des/der Verbraucher(s): ________________________________________
  • Anschrift des Verbraucher(s): ________________________________________
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s): (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________________________
  • Datum: ________________________________________

(*) Unzutreffendes bitte streichen!

Allgemeine Geschäftsbedingungen des DAIS

Allgemeine Geschäftsbedingungen des DAIS – Deutsches Ausbildungsinstitut für Stillbegleitung gemeinnützige Unternehmergesellschaft (hb),
Jasminweg 4, 53757 Sankt Augustin, Tel.: 02241 931675, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
(Stand: September 2025)

§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
(1) Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Bildungsmaßnahmen (Ausbildungskurse
und Fortbildungen) nach Maßgabe des zwischen uns und dem/der Teilnehmer/-in geschlossenen Vertrages.
(2) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern (es sei denn, in der
jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen).

§ 2 Angebot – Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung des /der Teilnehmers/-in und schriftlicher Bestätigung
durch uns zustande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
(2) Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.

§ 3 Entgelt und Zahlungsbedingungen
(1) Der/Die Teilnehmer/-in ist verpflichtet, das Kursentgelt vor Beginn einer Veranstaltung zu bezahlen.
(2) Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der/Die Teilnehmer/-in kommt spätestens 30 Tage nach
Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem/r Teilnehmer/-in, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese
Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können
wir 7,00 € Auslagenersatz verlangen.

§ 4 Schulungsmaterial
(1) Schulungsunterlagen, die im Rahmen des Kurses ausgehändigt werden, sind Arbeitsunterlagen für den
Kursgebrauch. Sie sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht in auszugsweise –
vervielfältigt, an Dritte weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

§ 5 Vertragsdauer – Kündigung
(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen uns und dem/der Teilnehmer/-in geschlossenen Vertrag.
(2) Die Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich.

§ 6 Haftung für Schäden
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der Teilnehmer, Ansprüche wegen
Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei
deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden
(§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grund des Verschuldens.
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer
Erfüllungsgehilfen.

§ 7 Rücktritt des Teilnehmers – Stornierung
(1) Der/Die Teilnehmer/-in eines Ausbildungskurses kann bis 2 Wochen vor Ausbildungsbeginn = 8 Wochen vor
dem 1. Präsenzwochenende ohne 
Angabe von Gründen zurücktreten. Der Veranstalter hat dann Anspruch auf
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe 
von 50 €. Nach Ablauf der Rücktrittsfrist ist das volle Teilnehmerentgelt zu zahlen.
(2) Der/Die Teilnehmer/-in einer Online-Fortbildung kann bis zwei Wochen vor der Fortbildung (siehe Anmelde-
bestätigung)
 ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Veranstalter hat dann Anspruch auf eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 €. Nach Ablauf der Rücktrittsfrist ist das volle Teilnehmerentgelt zu zahlen.
Bei Fortbildungsveranstaltungen in Präsenz gelten andere Fristen und Bearbeitungsgebühren, die in der
jeweiligen Rechnung zu finden ist.

In allen vorgenannten Fällen steht dem/der Teilnehmer/-in der Nachweis frei, dass uns kein oder ein niedrigerer
Schaden entstanden ist.

§ 8 Rücktritt des Veranstalters
(1) Wir sind berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe,
insbesondere wenn
- für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder
- die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.
(2) In den vorgenannten Fällen werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet.
Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.

§ 9 Form und Erklärungen
(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der/die Teilnehmer/-in gegenüber uns oder einem Dritten
abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 10 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die
gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung
des Abs. (3) etwas anderes ergibt.
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Rechtssitz zuständige Gericht.

 

Bürozeiten

Natürlich sind wir immer bemüht, Ihre Anfragen per E-Mail
möglichst zeitnah zu beantworten.

Wenn Sie uns persönlich sprechen möchten, rufen Sie während der Bürozeit an,
donnerstags in der Zeit von 14 - 18 Uhr unter 02241 931675.