Regularien zum Erwerb und Erhalt des DAIS-Zertifikats                                                        Stand 08/2025

1. Zertifikatserwerb

1.1 Das Zertifikat Stillbegleiterin DAIS bzw. Stillbegleiter DAIS wird ausgestellt, wenn

    1. ein kompletter Kursblock der Ausbildung zum/zur Stillbegleiter/-in DAIS besucht wurde,
    2. alle Aufgaben bearbeitet wurden,
    3. die Prüfung am Ende dieses Kursblocks bestanden wurde und
    4. sämtliche offenen Rechnungen von der/dem Teilnehmer/-in bezahlt wurden und
    5. die Kenntnisnahme der Verbindlichen Regeln für die DAIS-Stillbegleitung unterzeichnet wurde.

1.1.1. Das Datum der bestandenen Prüfung ist das Erwerbsdatum.

1.1.2 Mit Erwerb des Zertifikats darf man sich in die Liste der DAIS-Stillbegleiter/-innen mit gültigem Zertifikat des DAIS eintragen lassen.

1.2 Die Prüfung am Ende des Kursblocks ist bestanden, wenn ein in unserem Ermessen ausreichender Anteil der Prüfungsaufgaben korrekt beantwortet wurde.

1.3 Bei Nichtbestehen gibt es die Möglichkeit, die Prüfung an einem gesonderten Termin zu wiederholen. Die Gebühr für die Wiederholung einer Prüfung beträgt brutto 300 €. Wird die Prüfung erneut nicht bestanden, muss der ganze Kurs wiederholt werden.

2. Zertifikatsnennung

Das Zertifikat muss in der Öffentlichkeit - in analogen wie in digitalen Medien - in der korrekten Form Stillbegleiterin DAIS bzw. Stillbegleiter DAIS geführt werden.

3. Zertifikatserhalt 

3.1 Das Zertifikat ist ab dem Termin der bestandenen Prüfung zunächst für zwei Jahre gültig.
      Das Datum, an dem das Zertifikat seine Gültigkeit verliert, nennen wir Ablaufdatum.
      Für das zum ersten Mal ausgestellte Zertifikat gilt also: Erwerbsdatum + 2 Jahre = Ablaufdatum.

3.2 Um die Gültigkeit des Zertifikats zu verlängern, müssen geeignete Fortbildungen besucht und dieser
      Besuch dem DAIS nachgewiesen werden.

3.3 Die Gültigkeit des Zertifikats verlängert sich um zwei weitere Jahre, wenn innerhalb von zwei Jahren vor
      dem Ablaufdatum geeignete Fortbildungen im Umfang von insgesamt 12 Unterrichtsstunden à 45 min
      absolviert wurden.

3.3.1 Die anzerkennenden Fortbildungen müssen folgende Kriterien erfüllen:
     a. Die Fortbildung des DAIS werden mit der angegebenen Anzahl an Unterrichtsstunden zur
         Rezertifizierung anerkannt. Diese sind in der Kursbeschreibung aufgeführt.
    b. Veranstaltungen anderer Organisationen können anerkannt werden, wenn
        i) sie ein für das Stillen bzw. die Stillbegleitung relevantes Thema behandeln,
        ii) der/die Referent/-in eine geeigenete Qualifikation besitzt und
        iii) sie in keiner geschäftlichen oder sonstigen recthlichen Verbindung mit Firmen stehen, die
             Muttermilchersatzprodukte, Flaschen und Sauger oder Milchpumpen herstellen oder vertreiben
             (s. WHO-Kodex und IBFAN-Finanzierungsgrundsätze).
             Sind für eine Veranstaltung L-CERPS ausgewiesen, werden diese entsprechend als
             Fortbildungsstunden anerkannt und umgerechnet (1L-CERP = 1 Zeitsunde)

3.3.2 Die Themen der nachgewiesenen Fortbildungen müssen wechseln.

3.3.3 Für die ergänzenden Themen (Beikost, Formula, Flasche-Füttern, zum Zungenband, Abstillen,
         Bindung, EEH) werden pauschal 2 UStd je Rezertifizierungszeitraum anerkannt.

3.3.4 Mindestens 6 der notwendigen 12 UStd müssen Stillfortbildungen sein.

3.4 Für die Rezertifizierung fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € an.
      Die Verlängerung wird mit einem Rezertifizierungsnachweis bestätigt.

4. Ablauf des Zertifikats

Werden keine Fortbildungen wie unter 3. beschrieben absolviert, so verliert das Zertifikat mit Ablauf des Ablaufdatums seine Gültigkeit. Damit wird der Name aus der Liste der DAIS-Stillbegleiter/-innen mit gültigem Zertifikat gestrichen.

5. Gültigkeit der Regularien

Diese Regularien werden bei Bedarf angepasst. Die jeweils gültige Fassung steht auf der DAIS-Webseite.

 

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